Radiale Stoßwellentherapie

Stoßwellen werden seit langem erfolgreich zur Zertrümmerung von Nieren- oder Gallensteinen angewendet.In der orthopädischen Praxis zeigt die Stoßwellen-Therapie zeigt sehr gute Erfolge bei folgenden Indikationen:
- Tennis- oder Golferellenbogen (radiale oder ulnare Epicondylitis)
- Chron. Schmerzen im Bereich der Schulter mit und ohne Kalkeinlagerungen („Kalkschulter“, Rotatorenmanschetten-syndrom)
- Fersensporn mit anhaltenden Schmerzen im Bereich der Ferse trotz Einlagenversorgung
- Achillessehnenansatzerkrankung am Fersenbein mit und ohne Kalkeinlagerung
- chron. Sehnen- und Bänderschmerzen, z.B. an der Kniescheiben- (Patella)-Spitze, am Knieseitenband, an der Hüftaußenseite, am Handgelenk oder anderen Lokalisationen
- als sog. Triggerstoßwelle bei chron. Muskel- und Bindegewebs-Schmerzsyndromen
Wirkungsmechanismus
Stoßwellen sind Schallwellen hoher Energie. Sie werden über die Hautoberfläche in das menschliche Gewebe übertragen und können sich dort radial (halbkugelig) oder gerichtet ausbreiten. Der Körper reagiert um die Schmerzzone herum mit einer erhöhten Stoffwechselaktivität. Dadurch werden Heilungsprozesse angeregt oder beschleunigt. Das Ergebnis ist eine rasche Schmerzlinderung.
Behandlungsablauf
Die Stoßwellentherapie ist ein schonendes Verfahren ohne wesentliche Nebenwirkungen. Die gesamte Behandlung dauert etwa 10 bis 15 Minuten. Sie wird ambulant durchgeführt. Nach einer kurzen Erholungszeit kann der Patient nach Hause gehen und im Normalfall am Tag der Behandlung seine beruflichen wie auch sonstigen Aktivitäten ohne Einschränkung wieder aufnehmen.
In der Regel werden 3 bis 5 Behandlungen im Abstand von ca. 1 Woche durchgeführt. Ca. 2 von 3 Patienten verspüren nach dieser Zeit eine deutliche Schmerzlinderung und können damit die Verabreichung von „Schmerz“-Spritzen vermeiden oder langdauernde physiotherapeutische Behandlungen verkürzen.
Kosten
Die Stoßwellentherapie wird nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Die Leistung zählt deshalb zu den sog. IGeL-Leistungen (individuelle Gesundheitsleistungen), die den gesetzlich versicherten Patienten nach der Gebührenordnung für Ärzte individuell in Rechnung gestellt wird. Privatversicherte sollten ggf. bei Ihrer Krankenkasse einen Kostenübernahmeantrag stellen.
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