Schul- und Arbeitsunfälle

Schul- und ArbeitsunfälleProjekt 8

Als sog. Durchgangsarzt (D-Arzt) bin ich von den Berufsgenossenschaften zur Behandlung von Arbeits- und Schulunfällen zugelassen. In dieser Funktion bin ich zuständig für

  • Erstbehandlung von Arbeits- und Schulunfällen
  • Weiterbehandlung nach Abschluss eines Klinikaufenthaltes wegen eines   Arbeits- oder Schulunfalles
  • Organisation von REHA-Aufenthalten
  • Erstellung von Gutachten für die Berufsgenossenschaften

Für die Behandlung von Arbeits- und Schulunfällen ist unsere Praxis durchgehend von 8.00 – 18.00 Uhr geöffnet.

 

Notfalltelefon: 0961/ 470 46 46

 

Erstbehandlung von Arbeits- und Schulunfällen
Bitte zögern Sie nicht direkt und unmittelbar nach dem Unfallereignis zu uns zu kommen. Sie werden von uns je nach Dringlichkeit sofort oder zeitnah versorgt. Bei erkennbaren schweren oder schwersten Verletzungen sollte natürlich sofort eine Klinik aufgesucht werden.

Auch wenn die Behandlung eines Arbeitsunfalles im Vordergrund steht, benötigen wir bereits beim Erstkontakt einige wesentlichen Angaben, wie z.B. die Name und Anschrift Ihres Betriebes sowie die zuständige Berufsgenossenschaft und Angaben zum Unfallvorgang. Diese Informationen sind für die Meldung an die Berufsgenossenschaft erforderlich und nur dann können weitere therapeutische Maßnahmen wie Rezepte, Krankengymnastik oder eine Arbeitsunfähigkeit ausgestellt werden. Außerdem sind wir verpflichtet unsere Untersuchungsergebnisse sofort an die zuständige Berufsgenossenschaft weiterzuleiten. Das Ausfüllen eines relativ umfangreichen Fragebogens bleibt Ihnen deshalb nicht erspart!

Weiterbehandlung nach Klinikaufenthalt bzw. Erstversorgung im Krankenhaus
Nach Abschluss einer Klinikbehandlung entweder im Rahmen der Erstversorgung oder nach einem Klinikaufenthalt führen wir sämtliche Nachbehandlungen, die zur Wiederherstellung Ihrer Gesundheit erforderlich sind, durch. Hierzu gehören neben regelmäßigen Befundkontrollen mit Röntgendiagnostik und Sonographie auch die Verordnung von Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln sowie Krankschreibungen.
Bitte geben Sie bereits bei der Terminvereinbarung den Grund Ihres Kommens an, damit genügend Zeit für Ihr Arztgespräch eingeplant werden kann und bringen Sie sämtliche Arztbriefe sowie Röntgenaufnahmen, die Ihnen zur Verfügung stehen, mit.

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