Gutachtertätigkeit
Die Entscheidung über Versicherungsleistungen , z.B. nach einem Unfall, wird von Berufsgenossenschaften, gesetzlichen und privaten Versicherungsunternehmen und Gerichten getroffen. Diese Institutionen sind auf die Aussagen von Sachverständigen des jeweiligen Fachgebietes angewiesen. Dazu wird ein Gutachten beauftragt.
Erstellung von Gutachten
Im Allgemeinen erhalte ich von der jeweiligen Berufsgenossenschaft bzw. Versicherung eine Aufforderung zur Durchführung eines Gutachtens. Diese muss eine Entbindung von der Schweigepflicht enthalten. Danach werden wir uns mit Ihnen zeitnah zur Terminvereinbarung außerhalb der Sprechzeiten in Verbindung setzen.Bereits vor dem Untersuchungstermin benötige ich sämtliche Unterlagen, die Ihnen in diesem Zusammenhang zur Verfügung stehen. Manchmal müssen danach noch weitere Unterlagen angefordert werden. Dies kann gelegentlich längere Zeit benötigen.
Am Untersuchungstag erfolgt im Allgemeinen je nach Klinik eine aktuelle Röntgendiagnostik. Außerdem ist häufig ist nach der chirurgischen Untersuchung noch ein fortführende Diagnostik (z.B. neurologische oder internistische Zusatzgutachten) erforderlich, deren Ergebnis in mein Beurteilung einfließen muss.
Danach wird das Gutachten formuliert und an den Auftraggeber geschickt.